|
Mit
dem Leihen der Ausrüstung ( Ski, Schuhe,
Stöcke,Brille,Snowboard, etc.) erkennt der Leiher
nachfolgende Bedingungen an. |
| 1. |
Die
Preise gelten pro angefangener Tag. Halbe Tage gibt es nur ab
13.00 Uhr. Grundsätzlich ist die gesamte Mietzeit im voraus
zu bezahlen. |
| 2. |
Das
Leihgerät bzw. Material muss auf sichtbare Mängel vom Leiher
vorher bzw. bei Ausgabe geprüft werden. Nachträgliche
Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. |
| 3. |
Bei
Ski- oder Snowboardbruch haftet der Leiher mit 200,00 € pro
Stück. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl, auch bei
Teilen der Ausrüstung. |
| 4. |
Bei
bestätigten Reservierungen besteht auch keine Ausleihpflicht,
d.h. sollte das reservierte Material nicht passen, ist der
Verleiher nicht verpflichtet anderes Material zur Verfügung
zu stellen bzw. kann nicht haftbar gemacht werden. |
| 5. |
Grundsätzlich
wird das Material nur gegen Vorlage und Hinterlegung des
Personalausweises oder Reisepasses mit kompletter Anschrift
ausgegeben. |
| 6. |
Das
Wetterrisiko liegt beim Leiher. |
| 7. |
Wir
haften nicht für Unfälle die dem Leiher zustoßen. Eine
Garantie-Auslösung der Bindung kann nicht übernommen werden.
Alle Bindungen werden nach Skala mit leichten Auslösewerten
eingestellt. |
| 8. |
Bei Reservierungen
werden immer ganze Tage abgerechnet. |
|
Schanze im Januar 2000
|
|
 |
|
Zurück
zu: Skiverleih |