Skiverleihbedingungen
Mit dem Leihen der Ausrüstung ( Ski, Schuhe, Stöcke,Brille,Snowboard, etc.) erkennt der Leiher nachfolgende Bedingungen an.
1. Die Preise gelten pro angefangener Tag. Halbe Tage gibt es nur ab 13.00 Uhr. Grundsätzlich ist die gesamte Mietzeit im voraus zu bezahlen.
2. Das Leihgerät bzw. Material muss auf sichtbare Mängel vom Leiher vorher bzw. bei Ausgabe geprüft werden. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
3. Bei Ski- oder Snowboardbruch haftet der Leiher mit 200,00 € pro Stück. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl, auch bei Teilen der Ausrüstung.
4. Bei bestätigten Reservierungen besteht auch keine Ausleihpflicht, d.h. sollte das reservierte Material nicht passen, ist der Verleiher nicht verpflichtet anderes Material zur Verfügung zu stellen bzw. kann nicht haftbar gemacht werden.
5. Grundsätzlich wird das Material nur gegen Vorlage und Hinterlegung des Personalausweises oder Reisepasses mit kompletter Anschrift ausgegeben.
6. Das Wetterrisiko liegt beim Leiher.
7. Wir haften nicht für Unfälle die dem Leiher zustoßen. Eine Garantie-Auslösung der Bindung kann nicht übernommen werden. Alle Bindungen werden nach Skala mit leichten Auslösewerten eingestellt.
8. Bei Reservierungen werden immer ganze Tage abgerechnet.
 

Schanze im Januar 2000

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